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Digitale Stimmzettel Erfassung (DSE) ​

Das bisherige Verfahren zur Erfassung von Ergebnissen mittels Stapelbildung soll verbessert werden.

Mit den Stapeln waren diverse manuelle Arbeiten notwendig, die Zeit in Anspruch nehmen und potenzielle Fehlerquellen darstellen. Die digitale Erfassung der Stimmzettel verringert die Komplexität und die manuellen Schritte durch den Wahlvorstand. Die vorliegenden Stimmzettel werden im System erfasst. Das System berechnet aus den erfassten Daten das Ergebnis.

Zur Migrationsbeiratswahl 2026 soll mit dem WLS eine erste Testversion der DSE ausprobiert werden.

Prozess ​

Mit dem Schritt Stimmzettel vorbereiten beginnt der neue Prozess. Mit dem Schritt Schnellmeldung ans Wahlamt übermitteln ist man wieder im gewohnten Prozess.

Die separate Übermittlung einer Schnellmeldung und Niederschrift hat wahlrechtliche Gründe.

Neuer Prozess zur DSE ​

(1) Stimmzettel vorbereiten ​

In diesem Schritt erfolgen vorbereitende Maßnahmen, um die Erfassung zu erleichtern. Der Stimmzettel wird z.B. vollständig entfaltet, und es werden Markierungen vorgenommen, die zeigen, wo man Stimmen findet.

(2) Stimmzettel erfassen ​

In diesem Schritt erfolgt die Erfassung der Stimmzettel im System. Der Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status wird auf (e) STE in Bearbeitung gesetzt. Stimmzettel, über die der gesamte Wahlvorstand einen Beschluss fassen muss, werden entsprechend markiert und mit einem oder mehreren Vormerkungsgründen versehen.

Um eine möglichst intuitive Erfassung der Stimmen des Stimmzettels zu ermöglichen, haben wir Regeln definiert.

Zur schnelleren Erfassung können spezielle Kurzbefehle verwendet werden.

(3) Stimmzettel ablegen ​

Die erfassten Stimmzettel werden entsprechend der Regeln der Wahl für die Ablage vorbereitet. Stimmzettel, über die noch ein Beschluss zu fassen ist, landen so auf einem separaten Stapel.

(4) Beschlüsse zu Stimmzetteln fassen ​

Sind alle Teams mit der Erfassung fertig und der Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status (f) STE abgeschlossen wurde erfolgreich übermittelt, startet die Beschlussdokumentation. Der Wahlvorstand fasst die Beschlüsse zu den zuvor markierten Stimmzetteln und überträgt die Ergebnisse ins System. Eine Zusammenfassung mehrerer Vormerkungsgründe stellt einen Beschlussvorschlag dar, über welchen im Gremium abgestimmt wird. Der Vorschlag, der am Ende die Abstimmung gewinnt, wird als Entscheidungsgrund gespeichert. Sind alle Beschlüsse vollständig dokumentiert, wird der Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status (g) BF abgeschlossen gespeichert.

Neue Statuswerte ​

Mit dem neuen Prozess wurden neue Statuswerte für die einzelnen Erfassungsteams sowie Wahlbezirke eingeführt:

StatusBeschreibung, wann der Status gesetzt wird
(a) registriertSobald sich ein Erfassungsteam im System eingeloggt hat, ist es registriert.
(b) in BearbeitungDie Stimzettelerfassung (2) kann von Teams mit der Rolle Erfassungsteam gestartet werden, sobald sie (a) registriert sind, und von Teams mit der Rolle Schriftführung, sobald zuvor alle Stimmzettel und Wahlscheine gezählt wurden. Hat ein Team die Erfassung bereits (d) abgeschlossen, kann es nur durch ein Team mit der Rolle Schriftführung wieder für die Bearbeitung freigeschalten werden.
(c) unterbrochenJedes Team kann die Stimzettelerfassung (2) kurzzeitig (c) unterbrechen, zum Beispiel für die Situation, dass die Erfassung an einem Abend beendet und am nächsten Morgen wieder aufgenommen wird. Der Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status bleibt dabei auf (e) STE in Bearbeitung.
(d) abgeschlossenSobald alle Stimmzettel aus dem Vorrat eines Teams erfasst wurden, wird das durch den Status (d) abgeschlossen bestätigt. Sollte ein eingeloggtes Team keine Stimmzettel zu erfassen haben, kann auch ein Statuswechsel von (a) registriert zu (d) abgeschlossen erfolgen.
(e) STE in BearbeitungSobald ein Team eines Wahlbezirks (egal welche Rolle) einen Statuswechsel zu (b) in Berabeitung vollzieht, wird im Hintergrund geprüft, dass der Status (e) STE in Bearbeitung auch für den Wahlbezirk gesetzt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das erste Team mit der Bearbeitung der Stimmzettelerfassung beginnt, oder wenn nach Abschluss der Erfassung ein oder mehrere Teams wieder freigeschalten werden.
(f) STE abgeschlossenDer Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status (f) STE abgeschlossen wird von Teams mit der Rolle Schriftführung gesetzt, wenn alle Teams eines Wahlbezirks die Erfassung (d) abgeschlossen haben und bestätigt wurde, dass es keine übrigen Stimmzettel mehr im Erfassungsvorrat gibt.
(g) BF abgeschlossenNach der Dokumentation aller Beschlussergebnisse (4) bestätigen die Teams mit der Rolle Schriftführung, dass die (g) BF abgeschlossen ist.
(h) NS gedrucktSobald die Teams mit der Rolle Schriftführung die Niederschrift gedruckt haben, wird der Stimmzettelerfassungs-Workflow-Status (h) NS gedruckt gesetzt.

NOTE

Sollte kein Team einen Stimmzettel erfasst haben, wird der Status (e) STE in Bearbeitung übersprungen.

Kurzbefehle für die Erfassung ​

Um eine schnelle Erfassung der Daten des Stimmzettels zu ermöglichen, können Befehle eingegeben werden. Die Anwendung gibt Feedback, wenn der Befehl nicht ausführbar oder falsch war.

Input-Handling Architektur ​

Befehle ​

BefehlFunktionBeispiel
<Kandidatordnungszahl>Fügt eine Stimme bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl hinzu101
<Kandidatordnungszahl>+Fügt eine Stimme bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl hinzu101+
<Kandidatordnungszahl>+<n>Fügt n Stimmen bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl hinzu101+3
<Kandidatordnungszahl>-Entfernt eine Stimme bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl101-
<Kandidatordnungszahl>-<n>Entfernt n Stimmen bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl101-3
[u/U]<Kandidatordnungszahl>Fügt 1 ungültige Stimme bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl hinzuu101
[u/U]<Kandidatordnungszahl>+<n>Fügt n ungültige Stimmen bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahl hinzuu101+3
[u/U]<Kandidatordnungszahl>-Entfernt 1 ungültige Stimme bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahlu101-
[u/U]<Kandidatordnungszahl>-<n>Entfernt n ungültige Stimmen bei dem/der Kandidat*in mit der Ordnungszahlu101-3
<untere>-<obere>Fügt je 1 Stimme bei allen Kandidat*innen im Bereich der Ordnungszahl von untere–obere hinzu501-510
<untere>-<obere>+<n>Fügt je n Stimmen im Bereich der Ordnungszahl von untere–obere hinzu527-535+2
<Wahlvorschlagsnummer>Kennzeichnet den Wahlvorschlag mit Ordnungszahl (Die Eingabe erfolgt entweder als Wahlvorschlagsnummer oder als Ordnungszahl mit „00“ am Ende)5, 500
<Wahlvorschlagsnummer>-Entfernt die Kennzeichnung des Wahlvorschlags mit Ordnungszahl (Die Eingabe erfolgt entweder als Wahlvorschlagsnummer oder als Ordnungszahl mit „00“ am Ende)5-, 500-
[s/S]<Kandidatordnungszahl>Streichung für den/die Kandidat*in mit der Ordnungszahls501
[s/S]<untere>-<obere>Streichungen für alle Kandidat*innen im Bereich der Ordnungszahl von untere–oberes501-509
[s/S]<Kandidatordnungszahl>-Streichung für den/die Kandidat*in mit der Ordnungszahl wird zurückgenommens501-
[s/S]<untere>-<obere>-Streichungen für alle Kandidat*innen im Bereich der Ordnungszahl von untere–obere werden zurückgenommens501-509-

Reststimmenvergabe ​

Wenn bei einem Wahlvorschlag ein Listenkreuz gesetzt wird, werden Stimmen über die sogenannte Reststimmenvergabe verteilt. Dabei werden die Stimmen der Reihe nach auf die Kandidaten des Wahlvorschlags verteilt, die sonst noch keine Kennzeichen (Stimmen oder Streichung) erhalten haben.

Grundsätzlich gilt, dass die Vergabe nur erfolgt, wenn eine eindeutige Vergabe möglich ist. Es können nur so viele Stimmen vergeben werden, wie nicht explizit durch den/die Wähler*in vergeben wurden. Die Menge der bereits vergebenen Stimmen ist die Summe aus den vergebenen Einzelstimmen sowie sonstiger ungültiger Stimmen.

Beispiel - Reststimmenmenge bei vorhandenen Einzelstimmen

Bei einer Wahl können bis zu 40 Stimmen vergeben werden. Der/die Wähler*in hat 3 Kreuze bei unterschiedlichen Kandidat*innen gesetzt und bei einer/einem weiteren eine 2 eingetragen.

Somit sind 5 Stimmen vergeben, und für die Reststimmenvergabe stehen noch 35 Stimmen zur Verfügung.

Beispiel - unerlaubterweise wurde ein/eine zusätzliche/r Kandidat\*in ergänzt

Bei einer Wahl können bis zu 40 Stimmen vergeben werden. Der/die Wähler*in hat 3 Kreuze bei unterschiedlichen Kandidat*innen gesetzt. Zusätzlich wurde ein/eine weitere/r Kandidat*in ergänzt mit der Zahl 3 davor. Somit sind 6 Stimmen vergeben, wobei 3 gültig sind und 3 ungültig.

Für die Reststimmenvergabe stehen noch 34 Stimmen zur Verfügung.

Beispiel - Reststimmenmenge bei zu vielen Einzelstimmen bei einem Kandidaten

Bei einer Wahl können bis zu 40 Stimmen vergeben werden. Je Kandidat*in dürfen maximal 3 Stimmen vergeben werden. Der/die Wähler*in hat bei einem/einer Kandidat*in eine 5 eingetragen. Somit sind 5 Stimmen vergeben, wobei 3 gültig sind und 2 ungültig.

Für die Reststimmenvergabe stehen noch 35 Stimmen zur Verfügung.

Beispiel - keine Reststimmenvergabe möglich

Bei einer Wahl können bis zu 40 Stimmen vergeben werden. Der/die Wähler*in hat bei 2 Wahlvorschlägen jeweils das Listenkreuz gesetzt. Je Wahlvorschlag gibt es 40 Kandidat*innen.

Für eine Reststimmenvergabe wären 80 Stimmen notwendig. Somit ist nicht eindeutig erkennbar, wie die Aufteilung der 40 Stimmen auf die 80 Kandidat*innen erfolgen soll.

Die Vergabe der Reststimmen erfolgt entsprechend der Listenposition innerhalb des Wahlvorschlags, beginnend bei der ersten Position. Ein/eine Kandidat*in kann nur Reststimmen erhalten, wenn er/sie noch keine Stimmen erhalten hat oder er/sie nicht gestrichen wurden. Gibt es für Kandidat*innen mehrere Nennungen, kann ein/eine Kandidat*in außerdem nur Reststimmen bekommen, wenn er/sie noch nicht die maximal erlaubte Menge an Stimmen erreicht hat.

Beispiel - Reststimmenvergabe bei vorhandener Einzelstimmenvergabe

Es gibt die Listenpositionen 1 bis 10. Die Positionen 1 bis 3 und Position 6 haben bereits Einzelstimmen erhalten.

Über die Reststimmenvergabe bekommen die Positionen 4, 7, 8, 9 und 10 jeweils eine Reststimme.

Beispiel - Reststimmenvergabe bei vorhandener Einzelstimmenvergabe und Streichung

Es gibt die Listenpositionen 1 bis 10. Die Positionen 1 bis 3 haben bereits Einzelstimmen erhalten. Die Position 6 wurde gestrichen.

Über die Reststimmenvergabe bekommen die Positionen 4, 7, 8, 9 und 10 jeweils eine Reststimme.

Beispiel - Reststimmenvergabe bei vorhandener Mehrfachnennung

Es gibt die Listenpositionen 1 bis 10, jeweils in dreifacher Nennung. Je Kandidat*in dürfen maximal 3 Stimmen vergeben werden.

Die Position 1 hat bei jeder der 3 Nennungen ein Kreuz. Die Position 2 hat bei der ersten Nennung eine 2 stehen.
Die Position 3 hat bei den ersten beiden Nennungen eine 2 stehen.
Bei Position 4 wurde die erste Nennung gestrichen.

Über die Reststimmenvergabe bekommen die Positionen 1 keine Stimmen, weil für den/die Kandidat*in bereits die maximale Menge an Stimmen erreicht ist.
Die Position 2 bekommt noch eine Reststimme, womit sie das Maximum an Stimmen erreicht.
Die Position 3 bekommt keine Reststimmen, weil für den/die Kandidat*in bereits die maximale Menge an Stimmen überschritten wurde. Eine der 4 Stimmen wird als ungültig gewertet.
Die Position 4 bekommt noch 2 Reststimmen. Für die gestrichene Nennung gibt es keine Reststimme.
Die restlichen Positionen bekommen jeweils 3 Reststimmen.