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Fachliches Datenmodell
Das Datenmodell wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen verschiedener Wahlen und Abstimmungen sowie des örtlichen Kommunal- und Landeswahlrechts erstellt. Es verwendet bewusst übergreifende Begriffe, damit unterschiedliche Wahlarten in einer gemeinsamen Struktur abgebildet werden können.
Abbildung 1: Fachliches Datenmodell
Gegenstand und Abgrenzung
Das Modell beschreibt die fachlichen Beziehungen zwischen Wahlterminen, einzelnen Wahlen oder Abstimmungen, organisatorischen Wahlbezirken, Stimmzettelgebieten sowie den auf dem Stimmzettel enthaltenen Wahlvorschlägen oder Abstimmungsvorlagen.
Erläuterung der bestehenden Entitäten
| Entität | Bedeutung im fachlichen Datenmodell |
|---|---|
Wahltermin | Organisatorischer Rahmen für eine oder mehrere gleichzeitig oder organisatorisch gemeinsam durchgeführte Wahlen und Abstimmungen. Ein Wahltermin ist einem Datum zugeordnet. Die Ergebnisermittlung kann über den Wahltag hinaus fortgesetzt werden. |
Wahl | Eine einzelne Wahl oder Abstimmung innerhalb eines Wahltermins, zum Beispiel Europawahl, Bundestagswahl, Stadtratswahl oder Bürgerentscheid. Die Wahlart wird als Eigenschaft dieser Entität geführt. |
Stimmzettelgebiet | Gebiet, innerhalb dessen bei einer bestimmten Wahl oder Abstimmung Stimmzettel mit demselben Inhalt verwendet werden. Die konkrete räumliche Bedeutung hängt von der Wahlart ab. |
Wahlbezirk | Allgemeine organisatorische Einheit, in der Stimmen abgegeben oder ausgezählt werden und für die ein Ergebnis ermittelt wird. Der Begriff wird im Modell als Oberbegriff für Stimm-/Wahlbezirke und Briefwahlbezirke verwendet. |
Wahlvorstand | Für einen Wahlbezirk zuständiges Wahlorgan. Je nach Art des Wahlbezirks handelt es sich um einen Wahlvorstand oder einen Briefwahlvorstand. |
Wahlvorstandsmitglied | Mitglied eines Wahlvorstands oder Briefwahlvorstands. |
Vorschlag/Vorlage | Gemeinsame Oberklasse für Wahlvorschläge bei Wahlen und Abstimmungsvorlagen bei Volks- oder Bürgerentscheiden. |
Wahlvorschlag | Zur Wahl stehender Vorschlag. Je nach Wahlart kann er beispielsweise eine Liste oder eine einzelne Person umfassen. Der Wahlvorschlag ist nicht zwingend mit einer Partei gleichzusetzen. |
Kandidat | Bewerberin oder Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags. Im Modell wird zwischen Direktkandidaten und Listenkandidaten unterschieden. |
Direktkandidat | Bewerberin oder Bewerber, die beziehungsweise der unmittelbar gewählt werden kann, zum Beispiel bei der Oberbürgermeisterwahl oder als Wahlkreisbewerbung bei der Bundestagswahl. |
Listenkandidat | Bewerberin oder Bewerber innerhalb einer Liste, zum Beispiel bei der Stadtratswahl oder der Bezirksausschusswahl. |
ReferendumVorlage | Bei einem Volksentscheid oder Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage beziehungsweise Vorlage. |
ReferendumOption | Zu einer Referendumsvorlage auswählbare Antwortmöglichkeit, regelmäßig „Ja“ oder „Nein“. Bei mehreren Vorlagen oder einer Stichfrage werden mehrere Vorlagen mit ihren jeweiligen Optionen abgebildet. |
Zuordnung ergänzender organisatorischer Begriffe
Für die Beschreibung der praktischen Wahlorganisation sind weitere Begriffe erforderlich. Sie führen jedoch nicht zwingend zu zusätzlichen Entitäten im dargestellten Teilmodell. Die nachfolgende Zuordnung stellt klar, wie diese Begriffe einzuordnen sind.
| Begriff | Zuordnung zum bestehenden Modell | Erläuterung |
|---|---|---|
| Stimm-/Wahlbezirk | Ausprägung der bestehenden Entität Wahlbezirk | Organisatorische Einheit der Urnenwahl |
| Briefwahlbezirk | Ausprägung der bestehenden Entität Wahlbezirk | Organisatorische Einheit der Briefwahl. Die Stimmen werden durch einen Briefwahlvorstand ermittelt |
| Stimmzettel | Aus Wahl, Stimmzettelgebiet und den zugeordneten Vorschlägen oder Vorlagen ableitbar | Eine eigenständige Entität ist erst erforderlich, wenn beispielsweise Layout, Versionierung, Druckfreigabe oder Bereitstellung als Datei fachlich verwaltet werden sollen. |
| Partei oder Wählergruppe | Mögliche Eigenschaft oder ergänzende Entität zum Wahlvorschlag | Der Wahlvorschlag kann von einer Partei, einer Wählergruppe oder – abhängig von der Wahlart – von einer Einzelperson getragen werden. |
Zentraler Begriff: Stimmzettelgebiet
Das Stimmzettelgebiet ist ein wahlartenübergreifender Begriff des fachlichen Datenmodells. Es bezeichnet das Gebiet, innerhalb dessen bei einer bestimmten Wahl oder Abstimmung Stimmzettel mit demselben Inhalt verwendet werden.
Die konkrete Bedeutung des Stimmzettelgebiets hängt von der Wahlart ab. Bei einer Bundestagswahl entspricht es beispielsweise dem Wahlkreis, bei einer Landtags- oder Bezirkswahl dem Stimmkreis. Bei anderen Wahlen kann das gesamte Stadtgebiet oder ein räumlich abgegrenzter Teil des Stadtgebiets ein Stimmzettelgebiet bilden.
Ein Wahlbezirk wird für jede innerhalb eines Wahltermins stattfindende Wahl dem jeweils maßgeblichen Stimmzettelgebiet zugeordnet. Dadurch wird festgelegt, welcher Stimmzettelinhalt für die betreffende Wahl in diesem Stimmbezirk oder Briefwahlbezirk zu verwenden ist.
Quellen und mehr Informationen
Zuordnung der Wahl- und Abstimmungsarten im Überblick
Die folgenden Wahl- und Abstimmungsarten sind abzubilden. Wahlarten, die im Datenmodell nach demselben Grundmuster behandelt werden können, bleiben dennoch jeweils eigenständige Wahlen innerhalb eines Wahltermins.
| Wahl- oder Abstimmungsart | Stimmzettelgebiet | Abbildung im Datenmodell |
|---|---|---|
| Europawahl | für München ein Stimmzettelgebiet | Wahlvorschläge mit Listenkandidaten |
| Bundestagswahl | Wahlkreis | Wahlvorschläge mit Direktkandidaten und Landeslisten |
| Landtagswahl | Stimmkreis | Wahlvorschläge mit Direkt- und Listenkandidaten |
| Bezirkswahl | Stimmkreis; strukturell wie Landtagswahl | |
| Oberbürgermeisterwahl | gesamtes Stadtgebiet | Wahlvorschläge mit jeweils einer Direktkandidatur (Wahlvorschlag) |
| Stadtratswahl | gesamtes Stadtgebiet | Wahlvorschläge mit Listenkandidaten |
| Migrationsbeiratswahl | gesamtes Stadtgebiet; strukturell wie Stadtratswahl | Wahlvorschläge mit Listenkandidaten |
| Bezirksausschusswahl | je Stadtbezirk ein Stimmzettelgebiet; strukturell wie Stadtratswahl | Wahlvorschläge mit Listenkandidaten |
| Volksentscheid | Freistaat Bayern | Referendumsvorlagen mit Referendumoptionen |
| Bürgerentscheid | Gemeindegebiet, in München regelmäßig gesamtes Stadtgebiet | Referendumsvorlagen mit Referendumoptionen |
Hinweis: „Identisch“ bedeutet in dieser Übersicht nicht, dass die Wahlen rechtlich gleich sind. Gemeint ist, dass sie im fachlichen Datenmodell nach demselben Strukturmuster abgebildet werden können.
Erläuterung zu einzelnen Wahl- und Abstimmungsarten
Europawahl
Stimmzettelgebiet – Für die Organisation der Europawahl in München genügt ein Stimmzettelgebiet, da in sämtlichen Münchner Stimmbezirken und Briefwahlbezirken derselbe Stimmzettel verwendet wird. Bei der Europawahl können Parteien und sonstige politische Vereinigungen gemeinsame Listen für alle Länder oder Listen für einzelne Länder einreichen. Daher ist der Stimmzettel nicht zwingend bundesweit identisch. Für die Zuordnung innerhalb Münchens ist jedoch nur ein einheitliches Stimmzettelgebiet erforderlich.
Abbildung im Modell: Die Europawahl wird als Wahl geführt. Die auf dem Stimmzettel enthaltenen Listen werden als Wahlvorschläge und die Bewerberinnen und Bewerber als Listenkandidaten abgebildet.
Mehr Informationen zur Europawahl
Bundestagswahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Bundestagswahl entspricht das Stimmzettelgebiet dem Wahlkreis. Der Stimmzettel unterscheidet sich insbesondere durch die im Wahlkreis antretenden Direktkandidatinnen und Direktkandidaten.
Bei der Bundestagswahl 2025 umfasste die Landeshauptstadt München vier Wahlkreise:
- 216 - München-Nord
- 217 - München-Ost
- 218 - München-Süd
- 219 - München-West/Mitte
Jeder Münchner Stimmbezirk und Briefwahlbezirk wird für die Bundestagswahl genau einem dieser Wahlkreise zugeordnet. Die geografische Zugehörigkeit zu einem der 25 Stadtbezirke ist dafür nicht maßgeblich.
Abbildung im Modell: Die Wahlkreisvorschläge werden als Wahlvorschläge mit Direktkandidaten abgebildet. Daneben enthält der Stimmzettel die Landeslisten.
Abbildung 2: Wahlkreise zur Bundestagswahl in München (Beispiel Bundestagswahl 2025).
Mehr Informationen zur Bundestagswahl
Landtagswahl und Bezirkswahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Landtagswahl entspricht das Stimmzettelgebiet dem Stimmkreis. Für die Bezirkswahl wird dieselbe räumliche Einteilung verwendet.
Landtagswahl und Bezirkswahl sind zwei eigenständige Wahlen. Sie werden im Datenmodell jeweils als eigene Wahl geführt und besitzen eigene Stimmzettelinhalte. Für beide Wahlen kann jedoch dieselbe räumliche Einteilung in Stimmkreise verwendet werden.
Das nachfolgende Beispiel zeigt die neun Münchner Stimmkreise der Landtagswahl 2023 (101 bis 109). Innerhalb eines Stimmkreises wird für die jeweilige Wahl dasselbe Stimmzettelpaar verwendet. Die Zugehörigkeit zu einem Stadtbezirk ist hierfür nicht maßgeblich.
Abbildung im Modell: Wahlvorschläge enthalten Direkt- und Listenkandidaten. Landtagswahl und Bezirkswahl werden als getrennte Wahlen desselben Wahltermins geführt.
Abbildung 3: Stimmkreise zur Landtagswahl in München (Beispiel Landtagswahl 2023).
Für jede Wahl gibt es 2 Stimmzettel (klein – mit Direktkandidatur; groß – mit Listenkandidaturen). Jeder Wahlvorschlag hat Listenkandidaturen, aber nicht immer eine Direktkandidatur.
Mehr Informationen zur Landtagswahl.
Oberbürgermeisterwahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Oberbürgermeisterwahl ist das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt München ein Stimmzettelgebiet. In allen Münchner Stimmbezirken und Briefwahlbezirken wird derselbe Stimmzettel verwendet.
Abbildung im Modell: Jeder zugelassene Wahlvorschlag umfasst eine unmittelbar wählbare Bewerberin oder einen unmittelbar wählbaren Bewerber. Diese Person wird als Direktkandidat abgebildet.
Eine erforderliche Stichwahl findet an einem weiteren Datum statt und wird daher als eigener Wahltermin mit einer eigenen Wahl geführt.
Stadtratswahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Stadtratswahl ist das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt München ein Stimmzettelgebiet. Der Stimmzettel ist in allen Münchner Stimmbezirken und Briefwahlbezirken identisch.
Abbildung im Modell: Die zur Wahl stehenden Listen werden als Wahlvorschläge und die darauf geführten Bewerberinnen und Bewerber als Listenkandidaten abgebildet. Die besonderen Regeln zur Stimmenvergabe, beispielsweise Kumulieren, Panaschieren oder Streichen, betreffen die Auswertung des Stimmzettels, ändern aber nicht die grundlegende Struktur des Datenmodells.
Migrationsbeiratswahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Migrationsbeiratswahl ist das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt München ein Stimmzettelgebiet.
Abbildung im Modell: Die Migrationsbeiratswahl wird strukturell wie die Stadtratswahl abgebildet: Wahlvorschläge enthalten Listenkandidaten. Sie bleibt jedoch eine eigenständige Wahl. Da sich der Kreis der Wahlberechtigten von anderen Wahlen unterscheidet, kann sie in einem gesonderten Wahltermin mit eigenen Wahlbezirken organisiert werden.
Bezirksausschusswahl
Stimmzettelgebiet – Bei der Bezirksausschusswahl entspricht das Stimmzettelgebiet dem jeweiligen Stadtbezirk. München besitzt 25 Stadtbezirke und damit für die Bezirksausschusswahl 25 unterschiedliche Stimmzettelgebiete.
Abbildung im Modell: Die Bezirksausschusswahl wird strukturell wie die Stadtratswahl abgebildet: Wahlvorschläge enthalten Listenkandidaten. Anders als bei der Stadtratswahl unterscheiden sich die Stimmzettelinhalte jedoch nach dem Stadtbezirk.
Bei einer gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahl ist ein Wahlbezirk daher für die Oberbürgermeisterwahl und die Stadtratswahl jeweils einem stadtweiten Stimmzettelgebiet, für die Bezirksausschusswahl aber dem Stimmzettelgebiet seines Stadtbezirks zugeordnet.
Volksentscheid
Stimmzettelgebiet – Bei einem bayerischen Volksentscheid ist der Freistaat Bayern das Stimmzettelgebiet. Für die Durchführung in München wird daher ein einheitlicher Stimmzettelinhalt verwendet.
Abbildung im Modell: Die zur Abstimmung gestellte Frage oder Vorlage wird als ReferendumVorlage und die auswählbaren Antworten werden als ReferendumOptionen abgebildet. Finden mehrere Abstimmungen gleichzeitig statt oder ist eine Stichfrage erforderlich, werden mehrere Vorlagen geführt.
Bürgerentscheid
Stimmzettelgebiet – Bei einem Bürgerentscheid ist grundsätzlich das Gebiet der Gemeinde das Stimmzettelgebiet. Für einen Bürgerentscheid der Landeshauptstadt München ist dies regelmäßig das gesamte Stadtgebiet.
Abbildung im Modell: Die Fragestellung wird als ReferendumVorlage und die Antwortmöglichkeiten werden als ReferendumOptionen abgebildet. Bei mehreren Bürgerentscheiden oder einer Stichfrage werden mehrere Vorlagen geführt.
Ein Bürgerentscheid kann gemeinsam mit einer Wahl durchgeführt werden. Wenn die organisatorische Durchführung gemeinsam erfolgt, kann er demselben Wahltermin zugeordnet werden.
Beispiele für die Zuordnung bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen
Die besondere Stärke des Modells liegt darin, dass ein Wahlbezirk innerhalb eines Wahltermins für unterschiedliche Wahlen unterschiedlichen Stimmzettelgebieten zugeordnet werden kann. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies.
| Beispiel | Zuordnung im fachlichen Datenmodell |
|---|---|
| Kommunalwahl in München | Ein Stimmbezirk gehört bei der Oberbürgermeisterwahl zum stadtweiten Stimmzettelgebiet München, bei der Stadtratswahl ebenfalls zum stadtweiten Stimmzettelgebiet München und bei der Bezirksausschusswahl zum Stimmzettelgebiet des jeweiligen Stadtbezirks. |
| Bundestagswahl und Bürgerentscheid am selben Datum | Ein Stimmbezirk kann bei der Bundestagswahl dem maßgeblichen Bundestagswahlkreis und beim Bürgerentscheid zugleich dem stadtweiten Stimmzettelgebiet München zugeordnet werden. Werden beide Abstimmungen organisatorisch gemeinsam durchgeführt, können sie demselben Wahltermin angehören. |
| Landtagswahl und Bezirkswahl | Beide Wahlen finden regelmäßig gemeinsam statt und verwenden dieselbe räumliche Einteilung in Stimmkreise. Im Modell werden dennoch zwei Wahlen mit jeweils eigenen Stimmzettelgebieten, Wahlvorschlägen und Stimmzettelinhalten geführt. |
| Migrationsbeiratswahl | Aufgrund des abweichenden Kreises der Wahlberechtigten kann die Migrationsbeiratswahl in einem gesonderten Wahltermin mit eigenen Wahlbezirken organisiert werden. Strukturell bleibt sie wie die Stadtratswahl abbildbar. |